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Wahl des Verwaltungsrats für unsere Pfarrei

20260409 Plakat VwR Wahl-1
Datum:
9. Apr. 2026
Von:
PGR Wahlvorstand für die VR-Wahl

Wir suchen Kandidatinnen und Kandidaten für den Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat verwaltet das kirchliche Vermögen in der Kirchengemeinde. In unserer 
neuen Pfarrei St. Andreas Ahreifel sollen vom Pfarrgemeinderat 10 Mitglieder für den neuen 
Verwaltungsrat gewählt werden. Damit besteht grundsätzlich für jeden der neuen 10 
Pfarrbezirke die Möglichkeit einer Vertretung im neuen Verwaltungsrat. Die Amtszeit der 
gewählten Mitglieder dauert acht Jahre. Nach jeweils vier Jahren scheidet die Hälfte aus. Die 
Reihenfolge wird das erste Mal durch das Los bestimmt.  
Wer kann Wahlvorschläge einreichen? 
Wer Mitglied der katholischen Kirche ist, am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet und in der 
Pfarrei seinen Wohnsitz hat, kann einen Wahlvorschlag machen. 
Bis wann können Wahlvorschläge eingereicht werden? 
Wahlvorschläge können bis zum 20. Mai 2026, 12 Uhr unter der Adresse   
Wahlvorstand Verwaltungsratswahl, Pfarrbüro, Markt 3, 53505 Altenahr  
eingereicht werden.  
Wer kann gewählt werden? 
Wählbar ist jede Katholikin bzw. jeder Katholik, der nach staatlichem Recht volljährig ist 
und innerhalb der neuen Pfarrei wohnt. Nicht wählbar sind die in einem Dienstverhältnis 
zur Kirche stehenden Personen.  
Wer ist wahlberechtigt? 
Die Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrates erfolgt durch den Pfarrgemeinderat.  
Wie mache ich einen Wahlvorschlag? 
 Vordrucke für Wahlvorschläge liegen ab Ende April 2026 in den Kirchen und Kapellen 
aus. 
 Der Vordruck steht auch auf der Homepage der Pfarrei St. Andreas Ahreifel zum 
Download zur Verfügung (www.pfarrei-ahreifel.de).   zum Download des Vordrucks
 Im Wahlvorschlag müssen Name, Geburtsdatum, Adresse (Wohnung) und Beruf der 
Kandidatin bzw. des Kandidaten aufgeführt sein. 
 Ein Wahlvorschlag ist nur gültig, wenn er das schriftliche Einverständnis der Annahme 
der Wahl der in ihm aufgeführten Kandidaten enthält. 
 Der Kandidatenvorschlag muss mit dem Datum, der Unterschrift und der vollen 
Anschrift der Person versehen sein, die ihn einreicht. 
 Der Wahlvorschlag darf nicht mehr als 10 Kandidaten enthalten. 
 Der Kandidatenvorschlag ist in einem verschlossenen Umschlag dem Wahlausschuss 
bis zu dem oben genannten Termin zuzuleiten. 
Dietmar Frings, Vorsitzender Wahlvorstand Verwaltungsratswahl der Pfarrei St. Andreas 
Ahreifel