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Unsere Kandidatinnen und Kandidaten

Wahl 2026

Das Verfahren für die Nominierung der Kandidatinnen und Kandidaten für die Pfarrgemeinderatswahlen ist abgeschlossen und brachte in den Pfarrbezirken ganz unterschiedliche Ergebnisse.

 

In drei Pfarrbezirken wurde die Quote für die Durchführung der Wahl als  Listenwahl erreicht.

 

In den anderen sieben Pfarrbezirken wurden nicht in ausreichender Zahl Kandidatinnen und Kandidaten gefunden, die einer Kandidatur zugestimmt haben. Hier ist nun entsprechend der Wahlordnung die Wahl als Persönlichkeitswahl durchzuführen.

 

In den zehn Pfarrbezirken konnten durch den Wahlausschuss folgende Nominierungen von Kandidaten und Kandidatinnen bestätigt werden:

Pfarrbezirk (1) Altenahr                                            Martin Müller, Gaby Sforragia     

Pfarrbezirk (2) Berg- Vischel-Freisheim                  Dietmar Frings, Klaus-Dieter Nelles

Pfarrbezirk (3) Dernau                                               Norbert Geihsler, Michael Köhler, Markus Prange, Iris Walbröl

Pfarrbezirk (4) Heckenbach-Niederheckenbach    LarsMarienfeld, Marion Marienfeld

Pfarrbezirk (5) Hönningen                                         keine Kandidatur

Pfarrbezirk (6) Kesseling                                            Regina Kreuer, Margret Stodden, Norbert Ulrich

Pfarrbezirk (7) Kirchsahr                                            keine Kandidatur

Pfarrbezirk (8) Lind                                                     keine Kandidatur

Pfarrbezirk (9) Mayschoß                                           Karlheinz Frings   

Pfarrbezirk (10) Rech                                                  Simon Botschen, Stephan Kastenholz, Verena Kastenholz, Gudrun Wolff

In den Pfarrbezirken 3, 6 und 10 findet eine Listenwahl statt. In den übrigen Pfarrbezirken wird die Wahl als Persönlichkeitswahl durchgeführt.

HINWEIS:

Sobald Ihnen die Briefwahlunterlagen für die Pfarrgemeinderatswahl am 08.02.2026 vorliegen, lesen Sie diese Unterlagen bitte sorgfältig durch und geben Sie Ihre Stimme ab.

Jede abgegebene Stimme ist wichtig und trägt bei zu einer hinreichenden Legitimierung des neuen Pfarrgemeinderates der Pfarrei St. Andreas  Ahreifel.

Bis zum 08. Februar 2026 erfolgt die Abgabe der Stimmen in allen Pfarrbezirken.
Dies ist möglich über die Rücksendung der Unterlagen an das Pfarrbüro oder durch Einwurf in eine Wahlurne im Umfeld der jeweiligen Gottesdienste in den Pfarrbezirken.

Beachten Sie bei der Rücksendung per Post, dass Ihre Unterlagen am 08. Februar 2026 im Pfarrbüro vorliegen müssen, um gezählt zu werden!

Norbert Geihsler
Wahlbeauftragter der Pfarrei St. Andreas Ahreifel

Die Kandidatensuche ist beendet

Eine Hand streckt sich in die Höhe, im Hintergrund sind verschwommen noch zahlreiche Menschen und hochgehobene Hände zu sehen.

Die Kandidatensuche für die Vertreter der Wahlbezirke der neuen Pfarrei St. Andreas Ahreifel ist beendet.

Bis zum 18. Janaur 2026 erfolgt nun in Abstimmung mit dem Bistum Trier die Vorbereitung der Wahlunterlagen und die Veröffentlichung der Kandidatenlisten in ihren jeweiligen Wahlbezirken.

Nach Vorliegen aller Kanmdidatenvorschläge werden deren Namen auch an dieser Stelle veröffentlicht!

Formulare für die Nominierung von Kandidatinnen und Kandidaten

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Die Formblätter mit den Formularen für die Benennung von Kandidinnen und Kandidaten sind mit dem nachfolgenden Link zu erreichen.

Dieser Kandidatenvorschlagszettel muss spätestens zum 21.12.2025 beim Wahlausschuss vorliegen, damit dieser die Möglichkeit hat, die Bereitschaft zur Kandidatur zu klären.

Bitte geben Sie Ihren Vorschlag im zuständigen Pfarrbüro ab.

Erste Ankündigung zur Pfarrgemeinderatswahl am 07./08. Februar 2026

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Nach der Fusion der zehn Pfarreien der Pfarreiengemeinschaft Altenahr zum 01. Januar 2026 werden am 07. und 08. Februar 2026 die ersten Wahlen für einen neuen Pfarrgemeinderat durchgeführt.
Der aktuelle Pfarreienrat hat entschieden, dass der zukünftige Pfarrgemeinderat eine Größe von 20 Mandaten haben soll, wobei jeder neue Pfarrbezirk zwei Mandate erhalten soll. (Jeder neue Pfarrbezirk entspricht einer alten Pfarrei der Pfarreiengemeinschaft Altenahr).
Die Wahl soll durchgeführt werden als allgemeine Briefwahl in den jeweiligen Pfarrbezirken.

Das durch den Pfarreienrat beschlossene Verfahren bedeutet, dass in jedem Pfarrbezirk Kandidatenlisten aufgestellt werden sollen. Eine Kandidatenliste muss mindestens eine(n) Kandidatin/Kandidaten mehr umfassen als Mandate vorhanden sind. In jedem Pfarrbezirk wählen nur die wahlberechtigten Katholikinnen und Katholiken dieses Pfarrbezirks ihre jeweiligen Kandidaten.

Die Vorbereitung für die Wahlen liegt in den Händen eines Wahlausschusses, der seine Arbeit am 14.11.2025 aufgemommen hat. Ihm gegören folgende Personen an:

  • Herr Martin Müller           Altenahr
  • Herr Norbert Geihsler     Dernau
  • Herr Helmut Esser            Kirchsahr
  • Herr Helmut Hengsberg  Lind
  • Herr Klaus Vitten               Lind

In der Zeit vom 01. Dezember bis zum 21 Dezember 2025 sind alle wahlberechtigten Pfarrangehörigen aufgerufen Wahlvorschläge oder ihre eigene Kandidatur bei diesem Wahlausschuss einzureichen.

Information zur Bekanntgabe in den Pfarreien der Pfarreiengemeinschaft Altenahr

Eine Hand streckt sich in die Höhe, im Hintergrund sind verschwommen noch zahlreiche Menschen und hochgehobene Hände zu sehen.

Für die Pfarrgemeinderatswahlen am 07. und 08. Februar 2026 sind ab dem 01. Dezember 2025 in allen Pfarrbezirken Kandidatenlisten aufzustellen.

Für die Durchführung der Wahlen in Form einer Listenwahl ist es notwendig, dass in jedem Pfarrbezirk mindestens drei Kandidaten oder Kandidatinnen nominiert werden. Andernfalls muss eine Persönlichkeitswahl durchgeführt werden.

Ab dem 01. Dezember 2025 bis zum 21. Dezember 2025 sind alle Wahlberechtigten aus dem Bereich der Pfarreiengemeinschaft Altenahr aufgefordert, Kandidaten oder Kandidatinnen für ihren jeweiligen Pfarrbezirk zu benennen.

Dazu liegen ab dem 01. Dezember 2025 Vordrucke für Kandidatenvorschläge in den Pfarrbezirken aus, die ausgefüllt in eine bereitgestellte Abgabebox geworfen werden oder im Pfarrbüro oder bei einem Mitglied des Wahlausschusses abgegeben werden können.

Hier finden Sie Antworten zu Fragen bezüglich der Wahl:

Wer darf wählen, wer darf gewählt werden?

Gemäß der Ordnung für die Pfarrgemeinderäte im Bistum Trier vom 01.05.2025 sind wahlberechtigt und wählbar alle Mitglieder der Katholischen Kirche, die am Wahltag (7./8. Februar 2026) das 16. Lebensjahr vollendet und in der Pfarrei St. Andreas Ahreifel ihren Wohnsitz haben ( § 5 (1) der Ordnung) (weitere Regelungen zum Wahlrecht in § 5 (2) und § 5 (3)).

Wie viele Stimmen habe ich?

Jede(r) Wahlberechtigte hat zwei Stimmen. Damit kann er/sie zwei Kandidaten in seinem jeweiligen Wahlbezirk wählen.

Listenwahl oder Persönlichkeitswahl?

Die Wahlordnung für die Pfarrgemeinderäte im Bistum Trier vom 01.05.2025 sieht als Regelverfahren eine Listenwahl vor (§ 4).

Die Liste muss mehr Kandidatinnen und Kandidaten enthalten als  Personen zu wählen sind. Für jeden Pfarrbezirk heißt das, es müssen mindestens drei Kandidaten oder Kandidatinnen nominiert werden.

Andernfalls kommt das Verfahren der Persönlichkeitswahl zur Anwendung (§ 5). Dann kann jede(r) Wahlberechtigte so viele Namen auf dem Wahlzettel eintragen wie Mitglieder des Pfarrbezirks in den Pfarrgemeinderat zu wählen sind. Dies sind in jedem Pfarrbezirk zwei Namen. Personen, die sich vorher zu einer Kandidatur bereit erklärt haben, werden dabei berücksichtigt. Kandidaten, die nicht gewählt werden sollen, sind dann auf dem Stimmzettel zu streichen.

Über Aushänge, Verlautbarungen, Ankündigungen auf unserer Internetseite und in den Pfarreien wird über die weiteren Entwicklungen der Wahlvorbereitung fortlaufend informiert werden!

Norbert Geihsler
Wahlbeauftragter der Pfarrei St. Andreas Ahreifel

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Zeitplan für die Vorbereitung und Durchführung der Pfarrgemeinderatswahlen

Für den Ablauf der Vorbereitung und Durchführung der Pfarrgemeinderatswahlen für die neue Pfarrei St. Andreas Ahreifel im Bereich der Pfarreiengemeinschaft Altenahr gelten folgende Eckdaten:


31.10.2025           Bildung eines Wahlausschusses                                                         erledigt
31.10.2025           Benennung eines Wahlbeauftragten                                                erledigt
31.01.2025           Entscheidung zur Größe des Pfarrgemeinderats durch 
                              den aktuellen Pfarreienrat                                                                 erledigt
31.10.2025          Entscheidung zu Wahlbezirken                                                         erledigt
31.10.2025          Entscheidung zur Wahlform                                                              erledigt
01.12.2025          Aufruf im Bereich der Pfarreiengemeinshaft Altenahr
                              für Wahlvorschläge                                                                             erledigt
bis 11.01.2026    Aufstellung der Kandidatenliste                                                        erledigt
11.01.2026          Benennung eines Wahlvorstands                                                     erledigt
18.01.2026          Veröffentlichung der Kandidatenliste                                              erledigt
08.02.2026          Feststellung und Meldung des vorl. Wahlergebnisses
                              an den PastR und das Generalvikariat
22.02.2026          Ende der Einspruchsfrist gegen das vorl. Wahlergebnis
08.03.2026          Hinzuwahlsitzung des neuen Pfarrgemeinderates
29.03.2026          Konstituierende Sitzung des neuen Pfarrgemeinderates
                               unverzüglich danach:    Wahlbericht an das Bistum Trier

Bei Fragen zur Wahl wenden Sie sich bitte an das Pfarrbüro der Pfarreiengemeinschaft Altenahr oder an ein Mitglied des Wahlausschusses.

Norbert Geihsler
Wahlbeauftragter für die Pfarrei St. Andreas Ahreifel